Ja, damit Sie von der THG-Quote profitieren können, müssen Sie zum Einreichungszeitpunkt Ihrer Unterlagen Halter des Fahrzeugs sein. Es ist nicht notwendig, während des gesamten Abtretungszeitraums der Halter des Fahrzeugs zu bleiben.
Bitte beachten Sie: Pro Jahr und Fahrzeug kann die THG-Quote nur einmal abgetreten und vermarktet werden. Falls Sie ein gebrauchtes Elektrofahrzeug gekauft haben, kann es sein, dass der Vorbesitzer bereits die THG-Quote für dieses Jahr abgetreten hat. In diesem Fall können Sie sich die THG-Prämie erst sichern, nachdem der Abtretungszeitraum des Vorbesitzers geendet hat. Haben Sie Ihr Elektrofahrzeug innerhalb von Deutschland gekauft, so ist der Vorbesitzer dazu verpflichtet Sie über die Abtretung der THG-Quote zu informieren. Fragen Sie hierzu am besten direkt beim Kauf nach.