Nein, das ist nicht zwingend erforderlich. Allerdings müssen Sie während des Antrags und der Einreichung Ihrer Unterlagen der Halter des Fahrzeugs sein.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Verkauf Ihres Fahrzeugs dazu verpflichtet sind, den neuen Käufer über die bereits abgetretene THG-Prämie zu informieren.